Ihre Spende hilft!
Ihre Spende für Menschen mit Demenz
Für
die
Sicherstellung
unserer
Arbeit
sind
wir
auf
Spenden
angewiesen,
da
für
viele
Aufgaben-
bereiche
keine
gesetzliche
Förderung
vorhanden
ist
und
wir
dort,
wo
Angebote
gesetzlich
gefördert werden, zusätzlich Eigenmittel einbringen müssen.
Wir sind als gemeinnützig anerkannt und damit berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Wir
setzen
uns
dafür
ein,
dass
Menschen
mit
Demenz
und
ihre
Angehörigen
Unterstützung
und
Entlastung
erfahren.
Gemeinsam
mit
Ihnen
wollen
wir
nachhaltig
Gutes
tun.
Damit
dies
gelingt,
brauchen wir Ihre Unterstützung.
Unsere Spendengarantie
Die Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e.V. steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit
den Geldern ihrer Förderer.
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Spende nach Ihren individuellen Wünschen und
Möglichkeiten zu gestalten.
Ihre Einzel- oder Dauerspende
Ihre Spende kommt an und hilft – garantiert. Sie fließt in eines unserer Projekte. Dabei ist uns
jede Einzelspende willkommen – egal, ob es sich um 5 oder 500 Euro handelt.
Dauerspenden machen es uns möglich, längerfristig zu planen und gezielte Projekte zu planen.
Sie können beispielsweise einen Dauerauftrag über einen Betrag Ihrer Wahl einrichten.
Anlassspenden
Sie haben einen Grund zum Feiern und sind bereits wunschlos glücklich? Dann bitten Sie Ihre
Gäste doch um eine Spende für die Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e.V. Ob Geburtstag,
Goldene Hochzeit oder Jubiläum – wir freuen uns, wenn Sie uns bedenken.
Haben Sie Lust, sich Ihre eigene, individuelle Spendenaktion online einzurichten?
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung. Bei Fragen stehen wir Ihnen
selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Das Herz wird nicht dement
Spenden
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Südholstein
IBAN: DE38 2305 1030 0002 1656 11
BIC: NOLADE21SHO
SIE HABEN FRAGEN?
Wenden Sie sich gerne an uns!
Telefonsprechzeiten und
Terminvereinbarungen
Dienstag und Donnerstag
von 09.00 - 12.00 Uhr
Tel. 04121 - 898 58 04
Sprechen Sie auch gerne auf
unseren Anrufbeantworter,
wir rufen Sie dann zurück!
Trauerspenden
Mit Ihrer Trauerspende schenken Sie Hoffnung im
Kampf gegen das Vergessen.
Bitte teilen Sie uns den Namen der verstorbenen
Person sowie die Traueradresse mit, damit wir Sie über
die eingegangenen Trauerspenden informieren können.
Wir stellen Ihnen gerne eine
Spendenquittung aus!
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
(Spendenquittung).
Für Spenden nach Katastrophen und für
Kleinspenden ist der sogenannte
vereinfachte Zuwendungsnachweis
möglich.
Die Obergrenze für solche Kleinspenden
wurde mit der Reform des
Gemeinnützigkeitsrechts ab 1.1.2007 auf
200 Euro festgelegt.
Statt der Zuwendungsbestätigung nach
amtlichem Muster genügt auch im
Lastschriftverfahren die einfache
Buchungsbestätigung in Verbindung mit
dem Empfängerbeleg (vgl. § 50 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 Buchst. b EStDV) als Nachweis für
den Abzug von Zuwendungen.
Die bisher erforderlichen zusätzlichen
Angaben in der Lastschrift (Angaben zum
begünstigten Zweck und zur
Steuerbefreiung des Empfängers,
bisheriger 2. HS. in § 50 Abs. 2 Satz 3
EStDV) sind entbehrlich.